Ein Gutachten ist eine neutrale Ermittlung der Reparaturkosten und schadenbedingten Entschädigungen nach einem Unfall. Es werden nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch die jeweiligen Fahrzeugwerte, die Wertminderung des Fahrzeugs sowie der tägliche Nutzungsausfall bestimmt.
Nur ein Gutachten kann die Frage, ob wirtschaftlicher Totalschaden oder eine Wertminderung eintreten beantworten. Des Weiteren hält ein neutrales Gutachten vor Gericht stand und kann nicht ohne Weiteres von Versicherungen angezweifelt werden.
Kürzungen auf die Reparaturkosten durch die Versicherung müssen Sie bei uns nicht hinnehmen, da wir unser Gutachten und die enthaltenen Werte, entgegen eines Kostenvoranschlags einer Werkstatt, verteidigen können.Die anschließende Prüfung der Kürzungen der gegnerischen Versicherung ist für Sie natürlich in unserem Service enthalten und muss von der gegnerischen Versicherung erstattet werden.
Also entstehen auch hier keine Kosten für Sie. Kurzum: Ein Gutachten ist IMMER von Vorteil.
Das Gutachten wird (bzw. muss) im für Sie im unverschuldeten Schadenfall von der gegnerischen Versicherung komplett übernommen werden.Sollten Sie von Beteiligten anderweitig beraten worden sein, zögern Sie auf keinen Fall uns zu kontaktieren.
In solchen Angelegenheiten stehen wir beratend zur Seite und empfehlen weiteres Vorgehen, ohne dass für Sie Kosten entstehen. In der Mehrzahl der Fälle profitieren Sie gar von unserer Beauftragung durch die neutrale und kundenorientierte Beratung.
Wird Ihnen eine Teilschuld eingeräumt, so sind die Gutachterkosten zu dem prozentualen Schuldanteil des Unfallgegners an uns von der gegnerischen Versicherung zu erstatten.Gerne können wir in Einzelfällen über die dann noch offenen Gebühren im Voraus Vereinbarungen treffen.
Dazu bitten wir Sie sich persönlich mit uns in Verbindung zu setzen, sodass Ihnen je nach Einzelfall keine oder nur geringe zusätzliche Kosten entstehen.
Nach einem Unfall werden Sie in der Regel, wenn der Schaden gemeldet wird, von der gegnerischen Versicherung kontaktiert, die Sie in eine Partnerwerkstatt verweist.
Ein Kostenvoranschlag oder eine Begutachtung über Video-Calls würde zur Schadenfeststellung ausreichen. Wir empfehlen Ihnen dieses Angebot aus unseren und den Erfahrungen unserer Kunden nicht einzugehen und stattdessen einen neutralen Gutachter zu beauftragen. In unserem Fall liegt uns die für Sie beste Beratung am nächsten, wie Sie den Schaden für sich individuell am wirtschaftlichsten abwickeln können. Auch nach der Erstellung des Gutachtens stehen wird permanent für Sie beratend und unterstützend zur Seite.Kontaktieren Sie uns in einem solchen Fall.
Wir machen nach dem Termin innerhalb von 24 Stunden das Gutachten und versenden es an alle Beteiligte (Sie, gegnerische Versicherung oder Ihr Rechtsanwalt sowie ggf. Ihre Werkstatt).Nach der Erstellung des Gutachtens wird dieses von der Versicherung geprüft. Sollten Kürzungen seitens der Versicherung anfallen, kontaktieren Sie uns sofort – wir kümmern uns darum.
Eine Reparatur können Sie nach der Besichtigung des Gutachters sofort beginnen, insofern kein Totalschaden vorliegt.Eine Regulierung des Schadens dauert im Regelfall zwischen 4 und 6 Wochen. Für Sonderfälle geben wir Ihnen gerne persönlich Auskunft.
Rufen Sie uns an, machen Sie einen Termin und Sie müssen sich in der Regel um nichts mehr kümmern. Wir besichtigen Ihre Fahrzeuge auch gerne bei Ihnen, sodass für Sie keinerlei Aufwand anfällt.
Wir versenden das Gutachten an alle Beteiligten. Wir vermitteln Ihnen auch gerne eine Reparaturfirma und einen Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.
Die melden sich dann auf Wunsch telefonisch bei Ihnen und die Regulierung des Schadens wird zum Selbstläufer, aber IHR Interesse bleibt stets im Vordergrund.
Im unverschuldeten Schadenfall hat man als Geschädigter diverse Rechte.Die Reparatur bzw. die Reparaturkosten, ein Gutachter sowie ein Rechtsbeistand müssen von dem Schädiger oder dessen Versicherung bezahlt werden. Die Reparaturkosten müssen so kalkuliert sein, dass eine Wiederherstellung des Zustandes des Fahrzeugs vor dem Unfall gewährleistet werden kann.
Diese Reparatur wird nach den Richtlinien des Herstellers von einer Werkstatt ihrer Wahl durchgeführt.Sie dürfen sich die Kosten für die Reparaturkosten auch ohne Mehrwertsteuer auszahlen lassen und eine Teilreparatur oder gar keine Reparatur durchführen lassen.
Im Totalschadenfall wird Ihnen der Wertverlust des Fahrzeugs ersetzt, solange sie das Fahrzeug behalten.Der Restwert des Fahrzeugs wird Ihnen dann beim Verkauf erstattet, sodass Sie im Gesamten nach einem Verkauf den Wiederbeschaffungswert Ihres verunfallten Fahrzeugs erhalten haben. Gutachter und Rechtsanwalt dürfen genau wie die Werkstatt frei gewählt werden. Da eine Reparatur, um den Fahrzeugzustand vor dem Unfall herzustellen, meistens kleinere Reparaturen beinhaltet, die für das optische Erscheinungsbild des Wagens von kleinem Belangen sind, ist eine Teilreparatur meist wirtschaftlich am sinnvollsten.
Ja, das ist ratsam. Auch vermeintliche Bagatellschäden können versteckte Mängel nach sich ziehen oder eine Wertminderung des Fahrzeugs verursachen. Ab einer Schadenhöhe von ca. 750-1.000 Euro (der sogenannten Bagatellschadengrenze) sollten Sie unbedingt einen Sachverständigen beauftragen.Sollte Ihre Sicherung nicht mehr hineingehen, wird erst versucht, diese wieder zu aktivieren. Hier kann es sein, dass z. B. eine Mikrowelle und die Wasserkocher am selben Stromkreis angeschlossen wurden und diesen überlasten. Lässt sich die Sicherung nicht mehr aktivieren, dann ist diese sehr wahrscheinlich mechanisch defekt und muss von einem Elektro-Fachmann ausgetauscht werden.
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